Wir machen Meldestellen rechtssicher

  • Unabhängig. Vertraulich. Rechtssicher.
  • Modular und genau nach Ihrem Bedarf.
  • Seit 2021 im Einsatz – für Unternehmen jeder Größe und Branche.

Als unabhängige, anwaltliche Ombudsstelle übernehmen wir für Sie die Funktion der internen Meldestelle – rechtssicher und flexibel. Ganz nach Ihrem Bedarf: entweder direkt als ausgelagerte Meldestelle, für Ihr bestehendes Hinweisgebersystem oder als Komplettlösung mit Hinweisgebersystem 360 und der Technologie eines Marktführers.

Warum eine anwaltliche Ombudsstelle?

Ein Hinweisgebersystem allein erfüllt noch keine gesetzliche Anforderung. Entscheidend ist, wie Hinweise entgegengenommen, bewertet und bearbeitet werden. Genau hier übernehmen wir Verantwortung.

RECHTSSICHER

Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sorgen für eine rechtssichere Bearbeitung aller Hinweise.

UNABHÄNGIG

als ausgelagerte, anwaltliche Ombudsstelle gewährleisten wir Neutralität und Vertrauen.

VERTRAULICH

Hinweisgeber und Meldungen bleiben geschützt. Wir kommunizieren sicher, vertraulich und dokumentieren jeden Schritt.

ANWALTLICH

Juristische Bewertung, Einordnung und Begleitung jeder Meldung durch erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

So funktioniert es

HINWEISGEBER

Meldungen gehen direkt bei unserer Ombudsstelle oder über ein Hinweisgebersystem ein.

AWADO OMBUDSSTELLE

Wir nehmen den Hinweis entgegen, kommunizieren vertraulich und prüfen die Plausibilität.

RECHTLICHE BEWERTUNG

Juristische Einordnung, Risikobewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

REPORTING UND DOKUMENTATION

Sie erhalten die relevanten Informationen und eine lückenlose Dokumentation für Ihre Prozesse.

Drei Modelle. Immer eine rechtssichere Lösung.

Direkt als ausgelagerte Meldestelle

Sie möchten Hinweise ohne technisches Hinweisgebersystem entgegennehmen lassen? Wir übernehmen als unabhängige Ombudsstelle die Funktion Ihrer internen Meldestelle und bearbeiten alle eingehenden Meldungen rechtssicher.

  • Direkte Entgegennahme von Meldungen
  • Telefonisch, postalisch, per E-Mail oder persönlich
  • Anwaltliche Prüfung und Bearbeitung
  • Juristische Bewertung und Einordnung
  • Vertrauliche Kommunikation
  • Strukturierte Dokumentation und Reporting
  • Unabhängig und weisungsfrei

In Ihrem bereits bestehenden System

Sie nutzen bereits ein Hinweisgebersystem? Wir übernehmen als unabhängige Ombudsstelle den rechtssicheren Betrieb und integrieren uns in Ihre bestehende Lösung.

  • Integration in Ihr bestehendes Hinweisgebersystem
  • Keine technische Umstellung
  • Anwaltliche Bearbeitung aller Meldungen
  • Rechtssichere Prozesse und Dokumentation
  • Vertrauliche Kommunikation
  • Nahtlose Zusammenarbeit mit Ihren Prozessen

Als Komplettlösung mit der Technologie eines Marktführers

Sie suchen eine vollständige Lösung aus einer Hand? Wir kombinieren führende Technologie mit dem Betrieb Ihrer unabhängigen, anwaltlichen Ombudsstelle im Hinweisgebersystem 360.

  • Hinweisgebersystem 360 – sicher und benutzerfreundlich
  • Anwaltliche Ombudsstelle durch AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft
  • Rechtssichere Prozesse und Dokumentation
  • Zertifiziertes digitales Meldesystem mit anonymer Zwei-Wege-Kommunikation
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Alles aus einer Hand – ohne Schnittstellenrisiken


Seit 2021 branchen-übergreifend im Einsatz

Über 80 Unternehmen vertrauen uns.

Unsere Bank hat sich für das “Hinweisgebersystem 360” entschieden, damit eingehende Meldungen durch fachlich qualifizierte und unabhängige Experten der Kanzlei bearbeitet werden und das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit unserer Bank gestärkt wird.

Markus Müller

Vorstand VR Bank RheinAhrEifel eG

Das Hinweisgebersystem 360 versetzt uns in die Lage, die Anforderung an ein modernes, anonymes und sicheres Hinweisgebersystem ohne den Einsatz eigener Ressourcen zu erfüllen. Die Ersteinschätzung durch die AWADO gibt uns zudem Sicherheit, auf eingegangene Hinweise angemessen zu reagieren.

Martin Potschadel

Vorstand Volksbank Selm-Bork eG

Sie möchten Ihre Meldestelle rechtssicher aufstellen?

Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen finden - die Preise richten sich an Ihren Wünschen und Anforderungen aus.

Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft

Dr. iur. A. Dominik Brückel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

+49 69 69783295

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer benötigt eine interne Meldestelle?

Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind grundsätzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal für Hinweisgeber bereitzustellen. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann ein Hinweisgebersystem zudem ein wichtiges Instrument zur Risikofrüherkennung und Compliance-Sicherung sein.

Warum eine ausgelagerte anwaltliche Ombudsstelle?

Eine ausgelagerte anwaltliche Ombudsstelle bietet Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und eine rechtliche Einordnung eingehender Hinweise. Unternehmen profitieren von einer professionellen Bearbeitung, ohne eigene personelle Ressourcen vorhalten zu müssen.

Können Hinweise anonym abgegeben werden?

Ja. Über unser digitales Hinweisgeberportal können Hinweise auf Wunsch auch anonym eingereicht werden. Zudem gewährleisten wir eine vertrauliche Bearbeitung aller eingehenden Meldungen.

Benötige ich zwingend ein digitales Hinweisgebersystem?

Nein. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zwingend eine Softwarelösung voraussetzt. Das ist nicht der Fall.

Wir bieten neben einer digitalen Komplettlösung auch eine anwaltliche Ombudsstellen-Lösung an, bei der Meldungen beispielsweise per Telefon, E-Mail oder Briefpost entgegengenommen werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Ombudsstelle und Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgebersystem stellt den Kommunikationskanal für die Abgabe von Meldungen bereit.

Die Ombudsstelle übernimmt hingegen die eigentliche Bearbeitung der Hinweise, die Kommunikation mit Hinweisgebern, die rechtliche Bewertung sowie die Dokumentation der Vorgänge. Beides kann kombiniert oder separat genutzt werden.

Können wir unser bestehendes Hinweisgebersystem weiter nutzen?

Ja. Sofern bereits ein Hinweisgebersystem vorhanden ist, können wir dieses in unsere Prozesse integrieren und die Rolle der ausgelagerten anwaltlichen Ombudsstelle übernehmen.

Welche Aufgaben übernimmt die Ombudsstelle konkret?

Wir unterstützen unter anderem bei:

  • Entgegennahme von Meldungen
  • Kommunikation mit Hinweisgebern
  • Wahrung der Vertraulichkeit
  • Juristischer Bewertung und Einordnung
  • Dokumentation der Vorgänge
  • Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen
Wie läuft die Bearbeitung einer Meldung ab?

Nach Eingang und Bestätigung einer Meldung prüfen wir zunächst deren Plausibilität und rechtliche Relevanz. Anschließend erfolgt die rechtliche Einordnung sowie, soweit erforderlich, die weitere Kommunikation mit dem Hinweisgeber. Das Unternehmen erhält eine strukturierte Dokumentation und entsprechende Handlungsempfehlungen zur fristgerechten Lösung.

Für welche Unternehmen eignet sich die reine Ombudsstellen-Lösung?

Die Lösung eignet sich insbesondere für:

  • Kleinere Unternehmen
  • Unternehmen mit geringem Meldeaufkommen
  • Kostenbewusste Organisationen
  • Unternehmen, die eine pragmatische und rechtssichere Lösung suchen

Dabei profitieren Unternehmen von der anwaltlichen Ombudsstelle, ohne ein zusätzliches System einführen zu müssen.

Welche Vorteile bietet die Kombination aus Ombudsstelle und digitalem Meldesystem (HWGS360)?

Die Kombination verbindet anwaltliche Expertise mit einer modernen technischen Infrastruktur. Unternehmen erhalten:

  • Digitale Hinweisabgabe
  • Sichere Kommunikation
  • Strukturierte Dokumentation
  • Fristenmanagement
  • Anwaltliche Prüfung und Begleitung

Alles aus einer Hand.

Wie wird die Vertraulichkeit geschützt?

Der Schutz der Identität von Hinweisgebern und der vertrauliche Umgang mit allen Informationen haben für uns höchste Priorität. Eingehende Meldungen werden ausschließlich durch die zuständigen Ansprechpartner bearbeitet und entsprechend dokumentiert.

Wie schnell erfolgt die Bearbeitung einer Meldung?

Der Eingang von Meldungen wird fristgerecht und zeitnah bestätigt. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Sachverhalts. Unser Ziel ist stets eine schnelle und rechtssichere Erstbewertung.

Was kostet die Nutzung der Ombudsstelle?

Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Größe des Unternehmens und den Anforderungen. Gerne informieren wir Sie individuell über Vertragsbedingungen und Preise. Informationen zu Vertragsbedingungen und Preisen erhalten Sie auf Anfrage.

Können wir zunächst mit einer einfachen Lösung starten und später erweitern?

Ja. Viele Mandanten beginnen mit einer schlanken Ombudsstellen-Lösung und erweitern diese später um ein digitales Hinweisgeberportal oder zusätzliche Leistungen. Unser Leistungsangebot ist bewusst flexibel ausgestaltet und kann an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.

Warum sollten wir die Bearbeitung von Hinweisen an eine anwaltliche Ombudsstelle auslagern?

Die Bearbeitung von Hinweisen erfordert neben Vertraulichkeit auch Erfahrung im Umgang mit rechtlichen und compliance-relevanten Fragestellungen.

Durch die Auslagerung an eine anwaltliche Ombudsstelle profitieren Unternehmen von einer unabhängigen Erstbewertung, klaren Prozessen und einer professionellen Kommunikation bei gleichzeitiger Entlastung interner Ressourcen.