Es ist nicht wichtig, ob es Ihnen gefällt.

Es muss da hin.

Es ist nicht wichtig, ob es Ihnen gefällt.

Es muss da hin.

Der Gesetzgeber fordert eine Lösung, wir bieten eine: Hinweisgebersystem 360.

Selbst die besten Unternehmen sind nicht immun gegen Fehlverhalten. Umso wichtiger, dass mutige Personen diese aufdecken, bevor großer Schaden entsteht. Zu deren Schutz trat 2023 das sog. Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, das auch die Einrichtung einer internen Meldestelle vorschreibt. Die Meldestellen sollen auch anonyme Hinweise bearbeiten und anonyme Kommunikation mit Hinweisgebern ermöglichen.

Das Hinweisgebersystem 360 wurde speziell dafür entwickelt. Alle Schritte werden dabei technisch unterstützt und durch Spezialisten betreut: von der Meldungsbearbeitung über eine Erstbewertung bis zu einer zur eventuell nötigen Untersuchung oder gar juristischen Weiterverfolgung.

5 Vorteile in 1 System

Compliance erfüllen

Das neue Gesetz macht klare Vorgaben, hier die wichtigsten: 1) Meldungsabgabe mündlich oder in Textform – gegebenfalls anonym – und auf Wunsch auch persönlich ermöglichen, 2) Meldungseingang binnen 7 Tagen bestätigen und 3) binnen drei Monaten Hinweisgeber über getroffene Folgemaßnahmen informieren. Beruhigend für Sie: Das Hinweisgebersystem 360 erfüllt diese Vorgaben – und alle anderen ebenso.

Rechtsanwälte reagieren

Im Ernstfall übernehmen wir von der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die juristische Bewertung bzw. weitere Bearbeitung. Wir sind deutschlandweit an mehreren Standorten für Sie tätig. Dabei stellen wir an die Qualität unserer anwaltlichen Tätigkeit höchste Ansprüche und legen größten Wert auf eine persönliche Beratung und Betreuung.

Geschäftserfolg sichern

Fehlverhalten ist nicht nur ärgerlich, sondern kann ein Unternehmen auch ernsthaft schädigen: einmal direkt, dann durch mögliche Strafen oder Haftungen aus Rechtsverstößen. Beispiele reichen hier von Verstößen gegen Datenschutzrecht über Kartell- und Wettbewerbsverstöße bis zu hin zu Korruption, Geldwäsche oder systematischem Betrug.

Marktführende Technik

Die Software des Hinweisgebersystems 360 stammt vom führenden internationalen Anbieter für Compliance-Lösungen. Sie ist bei internationalen Konzernen genauso im Einsatz wie bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, Behörden und NGOs.

Schnelle Installation

Die Prozesse sind definiert, eingespielt und haben sich bewährt. Das Hinweisgebersystem 360 ist in vielen Unternehmen bereits aktiv. Kurzum: Alles steht bereit und kann innerhalb kürzester Zeit eingesetzt werden. Um genau zu sein: innerhalb einer Woche.

Ausgewählte Referenzen:


Unsere Bank hat sich für das “Hinweisgebersystem 360” entschieden, damit eingehende Meldungen durch fachlich qualifizierte und unabhängige Experten der Kanzlei bearbeitet werden und das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit unserer Bank gestärkt wird.

Markus Müller, Vorstand VR Bank RheinAhrEifel eG



Das Hinweisgebersystem 360 versetzt uns in die Lage, die Anforderung an ein modernes, anonymes und  sicheres Hinweisgebersystem ohne den Einsatz eigener Ressourcen zu erfüllen. Die Ersteinschätzung durch die AWADO gibt uns zudem Sicherheit, auf eingegangene Hinweise angemessen zu reagieren.

Martin Potschadel, Vorstand Volksbank Selm-Bork eG


Hinweisgeber-
system Light

Aufgrund der branchenüblichen Standards und zur tatsächlichen Sicherung Ihres Unternehmens empfehlen wir in jedem Fall unsere vorab dargestellte Lösung. Sie ist umfassend und „state of the art“.

Als kostengünstigere und leistungsreduzierte Alternative bieten wir aber auch das „Hinweisegebersystem Light“ an.

Auch dieses System erfüllt die gesetzlichen Forderungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Hinweisstelle mittels Auslagerung. Aber eben nicht mehr. Die Kontaktmöglichkeiten sind hier reduziert: per Telefon, per Post, persönlich und per E-Mail. Das komfortable und zusätzliche Sicherheit gebende, digitale System entfällt bei dieser Variante.

Sprechen Sie uns für diese Lösung gerne individuell an.

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Diese Veröffentlichung enthält Informationen von ausschließlich allgemeiner Natur und ist nicht geeignet, den speziellen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die Aktualität und Zuverlässigkeit der enthaltenen Informationen kann nicht garantiert werden. Diese Veröffentlichung ist nicht als Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen bestimmt. Die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbringt mittels dieser Veröffentlichung keine professionelle Rechts- und/oder Steuerberatung. Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall und setzt eine konkrete Beauftragung voraus.
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