Ein Hinweisgebersystem allein erfüllt noch keine gesetzliche Anforderung. Entscheidend ist, wie Hinweise entgegengenommen, bewertet und bearbeitet werden. Genau hier übernehmen wir Verantwortung.
Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sorgen für eine rechtssichere Bearbeitung aller Hinweise.
als ausgelagerte, anwaltliche Ombudsstelle gewährleisten wir Neutralität und Vertrauen.
Hinweisgeber und Meldungen bleiben geschützt. Wir kommunizieren sicher, vertraulich und dokumentieren jeden Schritt.
Juristische Bewertung, Einordnung und Begleitung jeder Meldung durch erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Meldungen gehen direkt bei unserer Ombudsstelle oder über ein Hinweisgebersystem ein.
Wir nehmen den Hinweis entgegen, kommunizieren vertraulich und prüfen die Plausibilität.
Juristische Einordnung, Risikobewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Sie erhalten die relevanten Informationen und eine lückenlose Dokumentation für Ihre Prozesse.
Sie möchten Hinweise ohne technisches Hinweisgebersystem entgegennehmen lassen? Wir übernehmen als unabhängige Ombudsstelle die Funktion Ihrer internen Meldestelle und bearbeiten alle eingehenden Meldungen rechtssicher.
Sie nutzen bereits ein Hinweisgebersystem? Wir übernehmen als unabhängige Ombudsstelle den rechtssicheren Betrieb und integrieren uns in Ihre bestehende Lösung.
Sie suchen eine vollständige Lösung aus einer Hand? Wir kombinieren führende Technologie mit dem Betrieb Ihrer unabhängigen, anwaltlichen Ombudsstelle im Hinweisgebersystem 360.
Unsere Bank hat sich für das “Hinweisgebersystem 360” entschieden, damit eingehende Meldungen durch fachlich qualifizierte und unabhängige Experten der Kanzlei bearbeitet werden und das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit unserer Bank gestärkt wird.
Vorstand VR Bank RheinAhrEifel eG
Das Hinweisgebersystem 360 versetzt uns in die Lage, die Anforderung an ein modernes, anonymes und sicheres Hinweisgebersystem ohne den Einsatz eigener Ressourcen zu erfüllen. Die Ersteinschätzung durch die AWADO gibt uns zudem Sicherheit, auf eingegangene Hinweise angemessen zu reagieren.
Vorstand Volksbank Selm-Bork eG
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen finden - die Preise richten sich an Ihren Wünschen und Anforderungen aus.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
+49 69 69783295FAQ
Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind grundsätzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal für Hinweisgeber bereitzustellen. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann ein Hinweisgebersystem zudem ein wichtiges Instrument zur Risikofrüherkennung und Compliance-Sicherung sein.
Eine ausgelagerte anwaltliche Ombudsstelle bietet Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und eine rechtliche Einordnung eingehender Hinweise. Unternehmen profitieren von einer professionellen Bearbeitung, ohne eigene personelle Ressourcen vorhalten zu müssen.
Ja. Über unser digitales Hinweisgeberportal können Hinweise auf Wunsch auch anonym eingereicht werden. Zudem gewährleisten wir eine vertrauliche Bearbeitung aller eingehenden Meldungen.
Nein. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zwingend eine Softwarelösung voraussetzt. Das ist nicht der Fall.
Wir bieten neben einer digitalen Komplettlösung auch eine anwaltliche Ombudsstellen-Lösung an, bei der Meldungen beispielsweise per Telefon, E-Mail oder Briefpost entgegengenommen werden können.
Das Hinweisgebersystem stellt den Kommunikationskanal für die Abgabe von Meldungen bereit.
Die Ombudsstelle übernimmt hingegen die eigentliche Bearbeitung der Hinweise, die Kommunikation mit Hinweisgebern, die rechtliche Bewertung sowie die Dokumentation der Vorgänge. Beides kann kombiniert oder separat genutzt werden.
Ja. Sofern bereits ein Hinweisgebersystem vorhanden ist, können wir dieses in unsere Prozesse integrieren und die Rolle der ausgelagerten anwaltlichen Ombudsstelle übernehmen.
Wir unterstützen unter anderem bei:
Nach Eingang und Bestätigung einer Meldung prüfen wir zunächst deren Plausibilität und rechtliche Relevanz. Anschließend erfolgt die rechtliche Einordnung sowie, soweit erforderlich, die weitere Kommunikation mit dem Hinweisgeber. Das Unternehmen erhält eine strukturierte Dokumentation und entsprechende Handlungsempfehlungen zur fristgerechten Lösung.
Die Lösung eignet sich insbesondere für:
Dabei profitieren Unternehmen von der anwaltlichen Ombudsstelle, ohne ein zusätzliches System einführen zu müssen.
Die Kombination verbindet anwaltliche Expertise mit einer modernen technischen Infrastruktur. Unternehmen erhalten:
Alles aus einer Hand.
Der Schutz der Identität von Hinweisgebern und der vertrauliche Umgang mit allen Informationen haben für uns höchste Priorität. Eingehende Meldungen werden ausschließlich durch die zuständigen Ansprechpartner bearbeitet und entsprechend dokumentiert.
Der Eingang von Meldungen wird fristgerecht und zeitnah bestätigt. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Sachverhalts. Unser Ziel ist stets eine schnelle und rechtssichere Erstbewertung.
Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Größe des Unternehmens und den Anforderungen. Gerne informieren wir Sie individuell über Vertragsbedingungen und Preise. Informationen zu Vertragsbedingungen und Preisen erhalten Sie auf Anfrage.
Ja. Viele Mandanten beginnen mit einer schlanken Ombudsstellen-Lösung und erweitern diese später um ein digitales Hinweisgeberportal oder zusätzliche Leistungen. Unser Leistungsangebot ist bewusst flexibel ausgestaltet und kann an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
Die Bearbeitung von Hinweisen erfordert neben Vertraulichkeit auch Erfahrung im Umgang mit rechtlichen und compliance-relevanten Fragestellungen.
Durch die Auslagerung an eine anwaltliche Ombudsstelle profitieren Unternehmen von einer unabhängigen Erstbewertung, klaren Prozessen und einer professionellen Kommunikation bei gleichzeitiger Entlastung interner Ressourcen.